Bald ist es wieder soweit, Weihnachten steht in den Startlöchern und wie jedes Jahr zu dieser Zeit, Leuten die Glocken nicht nur unter dem Weihnachtsbaum, sondern auch in den Online-Shops. Denn Black-Friday und Cyber-Monday stehen ebenfalls vor der Tür und warten wieder mal mit Angeboten in den verschiedensten Kategorien auf Sie. 2019 sollen laut einer aktuellen Analyse von App Annie Shopping-Rekorde in sämtlichen Online-Shops gebrochen werden.

Black-Friday steht vor der Tür

Es ist Tradition zu dieser Zeit, dass viele Händler ihre Preise mit teils unschlagbaren Angeboten senken und somit den Ansatz für das Weihnachtsgeschäft geben. Immerhin sind der Black-Friday und Cyber-Monday die größten Shopping-Events des Jahres. Einige Händler bieten derweil sogar eine ganze Woche mit Angeboten an. Verständlich, denn an diesem „Feiertag“ verdienen Online-Shops eine Menge Geld.

Prognose des Kaufverhaltens für das diesjährige Black-Friday

Aus einer Prognose des Technologieunternehmens App Annie geht hervor, dass Konsumenten um den Black-Friday und Cyber-Monday ca. 25% mehr Zeit in Shopping-Apps wie Zalando und Amazon verbringen. Die Prognose verspricht daher den bisher größten Ansturm auf unter anderem jene Shops. Die Experten von App Annie gehen sogar so weit und behaupten, dass die diesjährige Black-Friday Woche einen Rekord als größte Onlineshopping-Woche aufstellen wird.

Auch in den Wochen nach Black-Friday, wird die Freude am Shoppen nicht nachlassen. Aus der Prognose geht hervor, dass Android-Nutzer Weltweit –China ausgeschlossen– rund 2,2 Milliarden Stunden mit dem durchstöbern der beliebten Online-Shops verbringen. Allein Deutschland macht bereits 75 Milliarden Stunden aus. Verglichen mit letztem Jahr gibt es hier einen Aufstieg von rund 15 Milliarden Stunden.

Vor allem Amazon wird in Deutschland überwiegend über diese Jahreszeit genutzt. Aber nicht nur Deutsche Online-Kunden favorisieren den US-amerikanischen Online-Giganten zu dieser Zeit. Nutzer in Kanada, Japan, Großbritannien, Frankreich und natürlich den USA setzten bei der Angebots suche ebenfalls auf Amazon. Des Weiteren stehen Walmart und Target in den Vereinigten Staaten ganz oben auf der Liste.

‚Generation Z‘ im Kaufrausch

Einen erheblichen Einfluss auf den potenziellen Shopping-Rekord in diesem Jahr hat die sogenannte ‚Generation Z‘. Dieser werden überwiegend diejenigen zugerechnet, die von 1997 bis 2012 geboren sind. App Annie gibt an, dass nur in den USA jährlich Erlöse in Höhe von 44 Milliarden US-Dollar durch das Shopping-Verhalten der 16- bis 22-Jährigen entstehen. Hierbei zählen Digital-First-Händler wie Amazon und Wish zu den beliebtesten Online-Shops dieser Zielgruppe.

Fazit:

Auch in diesem Jahr ist mit einem riesigen Ansturm auf die vielseitigen Angebote der Online-Shops zu rechnen. Diesmal soll dieser, mit Hilfe der ‚Generation Z‘, sogar größer ausfallen als je zuvor und damit noch höhere Erträge in die Kassen von Amazon, Wish und co. Spülen.

Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK)

Am 14. Oktober 2019 hat die DSK ein Konzept zur Ermittlung von Bußgeldern nach der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Als Ergebnis wurde ein neues Bußgeldkonzept vorgestellt, in welchem Datenschutzverstöße von  Unternehmen in 5 Schritten gewertet werden.

In dem Beschluss der DSK heißt es „Dieses Verfahren garantiert eine nachvollziehbare, transparente und einzelfallgerechte Form der Bußgeldzumessung.“. Dieses Konzept betrifft nur Unternehmen und schließt Vereine oder natürliche Personen außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit aus. Das Gesetz gilt nur in Deutschland und steht nicht zu 100 % fest. Das Gesetz kann somit jederzeit geändert, aufgehoben oder erweitert werden.

Das Bußgeldkonzept

Die DSK ist sich darüber einig, dass der Umsatz eines Unternehmens eine geeignete Kennzahl ist, um eine sachgerechte wirksame Strafe verhängen zu können.

Der Prozess in 5 Schritten:

(1) Zuerst wird das Unternehmen einer Größenklasse zugeordnet.

(2) Danach wird der mittlere Jahresumsatz der Größenklasse bestimmt.

(3) Anschließend wird ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt.

(4) Dieser Grundwert wird mit dem Faktor der Schwere der Tatumstände multipliziert.

(5) Das Ergebnis von Punkt 4 wird an nicht berücksichtige Umstände angepasst.

(1) die Größenklassen

Jedes Unternehmen wird in eine Größenklasse eingeordnet, um die Strafe nach Umsatz ermitteln zu können. Kleinst- kleine- und mittlere Unternehmen werden in die Gruppen A, B und C aufgeteilt. Großunternehmen werden der Gruppe D unterteilt.

Hier gibt es noch Unterklassen, wie zum Beispiel A.I. diese Unterklasse erfasst alle Kleinunternehmen bis 700.000€ Jahresumsatz.

  • Gruppe A bis 2 Mio. €
  • Gruppe B bis 10 Mio. €
  • Gruppe C bis 50 Mio. €
  • Gruppe D über 50 Mio. €

(2) mittleren Jahresumsatz ermitteln

Als Nächstes werden die Unternehmen in Untergruppen eingeteilt. Hier wird der durchschnittliche Jahresumsatz von Unternehmen in dieser Klasse ermittelt. Das betroffene Unternehmen spielt hier nicht mit rein.

(3) der wirtschaftliche Grundwert

Im dritten Schritt wird der wirtschaftliche Grundwert ermittelt, indem der durchschnittliche Jahresumsatz aus (2) durch 360 Tage geteilt wird. Dies ergibt den Tagessatz.

(4) der Schweregrad der Tat

Im nächsten Schritt wird der Tagessatz mit einem Muliplikationsfaktor verrechnet. Dieser Faktor hängt von den vielen individuellen Umständen des Vergehens ab. Dinge wie die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes beeinflussen  dabei erheblich den Multiplikationsfaktor.

Die Schwere der Tat wird in leicht, mittel, schwer und sehr schwer geteilt. Die Datenschutzbehörde entscheidet nach eigenem Ermessen, wie hier die Tat eingeordnet wird.

(5) Anpassung des Grundwertes

Im letzten Schritt wird die Strafe individuell an den „Täter“ angepasst. Der bei (4) berechnete Wert wird anhand aller sonstigen, für und gegen den „Täter“ sprechenenden Umstände angepasst.

Im Hinblick auf den Umgang mit dem Verstoß werden hier viele Dinge berücksichtigt, wie zum Beispiel Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, Kooperation mit der Aufsichtsbehörde.

Fazit

Zurzeit halten sich die Behörden noch zurück und verteilen verhältnismäßig niedrige Strafen. Mit den neuen Gesetzen ist trotzdem nicht zu spaßen. Es sind Strafen im Rahmen von knapp unter 1000€ bis hoch zu 20 Mio. € möglich. Dies wird sich wohl mit der Zeit ändern, wenn mehr Strafen verteilt werden und damit Präzedenzfälle geschaffen werden.