Bafin klärt vorerst auf

Nutzer von Online-Shops können vorerst aufatmen. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin teilte am Donnerstag mit, dass es vorerst keine Änderung bei der Bezahlung per Kreditkarte im Internet geben soll. Verbraucher können daher noch bis Ende Dezember 2020 bequem mit Kreditkarte Online-Shoppen ohne eine zusätzliche Sicherheitsprüfung über sich ergehen lassen zu müssen. Erst ab 2021 müssen Online-Kunden, welche per Kreditkarte zahlen möchten, mit der Kundenauthentifizierung (SCA) rechnen. Grund dafür ist die neue EU-Richtlinie PSD2. Diese soll den Online-Zahlungsverkehr sicherer und bequemer machen.

Hiermit reagiert die Bafin auf die am Dienstagabend verkündete Mitteilung der Bankaufsicht Eba. Diese wollen die Deadline für die Umsetzung jenes Authentifizierungsprogramms auf Ende 2020 setzen. Des Weiteren rät die Eba den nationalen Aufsichtsbehörden einen gemeinsamen Beginn der Umsetzung zu wählen. Dadurch soll augenscheinlich ein gemeinsamer EU-weiter Start der neuen Vorgaben angestrebt werden.

Was erwartet den deutschen Online-Kunden in Zukunft?

Kunden sollen in Zukunft ihre Online-Zahlungen ein weiteres Mal bestätigen. Dies könnte in Form einer TAN-Nummer oder eines Fingerabdrucks am Smartphone erfolgen. Zahlungen per Lastschrift oder Paydirekt sind davon nicht betroffen. Kunden, die ein Bankkonto bei PayPal hinterlegt haben, müssen in dieser Hinsicht ebenso nichts befürchten.

Geplant war, dass die SCA bereits vor einem Monat in Kraft tritt. Jedoch bewilligten diverse nationale Aufsichtsbehörden einen Aufschub, da viele, und vor allem kleine Online-Händler die neuen Sicherheitsforderungen erst in ihre Shops integrieren müssen.

Das Lieblings Zahlungsmittel der deutschen ist der Kauf per Rechnung

Die Bezahlung per Kreditkarte ist in anderen europäischen Ländern wie Belgien oder Frankreich weit beliebter als in Deutschland. Aus einer Umfrage des Handelsforschungsinstituts EHI geht hervor, dass deutsche Kunden im letzten Jahr nur ca. 11 % ihrer Online-Käufe per Kreditkarte bezahlt haben. Das beliebteste Online-Zahlungsmittel der Deutschen ist mit 28 % der Kauf per Rechnung. Weitere Zahlungsmittel wie das Lastschriftverfahren oder PayPal liegen bei ca. 20 % und 21 %.

Fazit:

Bis zum Dezember nächsten Jahres kann der deutsche Online-Kunde ohne weitere bedenken bequem per Kreditkarte zahlen. Die neue Regelung, welche auf die neue EU-Richtlinie PSD2 zurückzuführen ist und eine weitere Sicherheitsprüfung verlangt, tritt erst im Jahr 2021 in Kraft.

 

Die Zukunft des Online-Shopping

Um Online-Shopping zu verbessern wollen Entwickler eine App erstellen, in welcher der Käufer das Produkt virtuell anprobieren kann. Mittels eines 3D-Modells des Käufers, soll es diesem erleichtert werden, das Produkt in der richtigen Größe zu finden.
Für diese App gibt es verschiedene Ansätze. Ed Buttler entwickelt eine Box, in welcher der Käufer sich reinstellen soll, um ein 3D-Modell von sich selbst zu erstellen. Dadurch kann der Käufer sein Produkt anprobieren und um 360° betrachten. Um den Vorgang des Erstellen des Avatar zu vereinfachen, wurde ebenso ein statistisches Modell erstell, welches der Käufer individuell seinen Körpermaßen anpassen kann.
Der japanische Online-Shop Vertreiber Zozo hat einen ähnlichen Ansatz. Er hat einen Anzug entwickelt, in welchem der Käufer ein 3D-Modell von sich erstellen kann, indem dessen Handy mehrere Bilder von Ihm macht. Allerdings funktioniert der Zozosuit noch nicht optimal.
Viele Geschäfte bieten eine persönliche Beratung an. Um dies dem Käufer auch online zu ermöglichen will Amazon eine „virtual fitting room“-App entwickeln. Die App soll die Social-Media-Bilder des Käufers durchsuchen und dessen passenden Style anbieten.

Das Problem der Retouren

Die Probleme bei Online-Shopping sind die vielen Bestellungen, wovon ein großer Teil zurück geschickt wird. Zum Beispiel werden 70% – 80% der bestellten Jeans von Frauen wieder zurück geschickt, auf Grund von der falschen Größe. Alleine in Deutschland gehen 50% der Bestellungen wieder zurück an den Hersteller.

Zukunft des realen Marktes

Der reale Markt muss sich nun vom Online-Markt unterscheiden. Deswegen sollte dieser schrumpfen, dafür sollten die wenigen Geschäfte ein interessanteres Verkaufserlebnis anbieten. McKinsey Achim Berg ist der Meinung, dass Geschäfte sich zu einer Station zum abholen der Online-Bestellungen und Station zur Rückgabe für Retouren entwickeln werden. Eine weitere Idee ist, einen realen Markt zu erstellen, in welchem Marken deren beste Produkte vorstellen können.
Die virtuelle Anprobe könnte für mache Käufer zu viel sein, dennoch wird es die Grenzen zwischen online und offline bestellen nach dem perfekten passenden Kleidungsstück verblenden.

Über die letzten Jahre hinweg haben die Digitalisierung und daher auch die Fortschritte in der Logistik als auch im E-Commerce das Konsumentenverhalten sowie die Art und Weise, wie Kunden und Unternehmen Kaufprozesse steuern, grundlegend beeinflusst. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Online-Gigant Amazon. Das Unternehmen wächst stetig exponentiell und definiert den E-Commerce auf eigene Hand immer wieder neu. Daher bleibt die Vermutung nicht fern, dass Retailer und andere Onlineshops vor einer großen Herausforderung stehen. Es gibt bereits einige Marken des Einzelhandels – wie unter anderem Payless, David’s Bridal oder Sears, die bereits vom Markt abgedrängt wurden. Des Weiteren gehen viele Unternehmen in Sachen Offline-Präsenz einen Schritt zurück. Daraus könnte man schließen, dass der Aufstieg des E-Commerce die alleinige Schuld daran trägt. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund für diese Entscheidung. Die Weiterentwicklung von manchen Unternehmen scheitert nämlich meistens an dem Verständnis des Unterschieds zwischen dem „Einkaufen“ und „Shoppen“.

Was ist denn nun der Unterschied?

 

Der Einkauf ist durch klare Absichten motiviert und beschreibt eine gewöhnliche und routinemäßige Besorgung von Gütern. Dieser wird in der Regel unter anderem von einem guten Preis-Leistung-Verhältnis beeinflusst. Online Händler wie Amazon gelten als Vorreiter für Komfort und Preisvergleiche für ihr Sortiment. Dementsprechend gilt E-Commerce in vielen Hinsichten als ein Synonym für „Einkaufen“.

Im Gegenzug dazu genießen die Kunden beim „Shoppen“ eine Kombination aus Stöbern und Erkunden in einem sozialen Umfeld. In der Allgemeinheit gilt das „Shoppen“ als zeitaufwendige Tätigkeit bei der ein Kunde allerdings durch das Finden eines passenden Outfits oder beispielsweise eines schönen dekorativen Artikels belohnt wird. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des „Shoppings“ ist außerdem die Möglichkeit Hilfe von Freunden oder Verkäufern zu erhalten sowie gewisse Artikel wie Kleidung anzuprobieren.

Erfolg und Misserfolg des eigenen Onlineshops

 

Viele Unternehmen versuchen zu rapide das Amazon-Konzept nachzuahmen, obwohl sich das „Shoppen“ vom E-Commerce nicht grundsätzlich abkapselt. Diese merken dann ziemlich schnell, dass Sie diesem nicht hinterherkommen und bleiben auf der Strecke liegen. Zu glauben, dass die Einbringung von sogenannten Same-Day-Lieferungen trotz des sich fundamental Veränderten Handels die Rettung jedes Shops ist, ist ein massiver Irrtum. Durch ihren Fokus auf die Ausführung von Bedarfs-Käufen der Kunden und dem Verständnis des Unterschieds zwischen „Shoppen“ und „Einkaufen“ ist Amazon somit zum Spitzenreiter des „Einkaufen“ geworden.

 

Beispiele für junge Shops, welche neue Wege mit Erfolg eingeschlagen haben, sind unter anderem AboutYou oder Westwing. Diese Onlineshops haben Shopping-Möglichkeiten kreiert, die liefern. Die Einrichtung eines Omnichannel-Ansatzes, welche Händler online und offline zusammenwirkend nutzen können, reicht zwar noch nicht zwingend aus um das Onlineshopping zum Erlebnis zu machen, ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Fazit:

 

Um einen Onlineshop zu kreieren, ist es wichtig große Shops wie Amazon nicht nachzuahmen. Stattdessen sollte man seine eigenen Stärken ausdrücken und das Sein, was Amazon nicht mehr werden kann. Wenn Kunden nur zum Einkaufen auf einen Shop klicken wird man auf Langzeit nicht mithalten können. Heutzutage ist es fast ausgeschlossen sich mit Effizienz und Preis-Leistung von Unternehmen wir Amazon zu unterscheiden, daher ist es wichtig, dem Kunden das bestmögliche Shopping-Erlebnis zu bieten, um diese auch langfristig an einen Shop zu binden.

Ende Juli hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Webseitenbetreiber, die Facebook Like-Buttons einbinden, aufhören lassen dürfte. Wer nämlich ab sofort ein Social Media Plug-in von z. B. Facebook einbindet, ist zusammen mit diesen für die Datenverarbeitung verantwortlich. Dafür ist eine Zustimmung der Nutzer erforderlich.


Warum wurde das Urteil gefällt?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reichte 2015 Klage gegen die Firma Fashion ID ein, weil man der Auffassung war, die Nutzung des Like-Buttons würde gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Der EuGH stimmt zu, denn der Button überträgt, sobald er eingebunden ist, schon beim Aufruf der Seite sensible Daten wie die IP-Adresse und die Kennung des Webbrowsers. Dabei ist es egal, ob der Nutzer einen Account bei dem Anbieter hat oder nicht. Ferner wurde festgestellt, dass die Nutzung des Buttons nützlich bei Werbekampagnen auf Social Media ist, da schon das Besuchen der Produktseiten Facebook bekannt gemacht wurde. Die Zustimmung zur Erhebung dieser Daten liege deshalb bei dem Benutzer und nicht bei dem Seitenbetreiber. Letzterer sei allerdings nicht für die Verarbeitung verantwortlich, welche Facebook nach Erhalt der Daten vornimmt.


Welche Social Media Plug-ins sind betroffen?

Obwohl die Entscheidung explizit den Facebook Like-Button betrifft, gelten die nun in Kraft tretenden Vorgaben nun aber bei allen Plug-ins, welche die oben genannten Funktionsweisen haben. So sind zum Beispiel sämtliche Social Media Plug-ins sowie Google Analytics und LinkedIn Insight Tools betroffen. Genauso fallen Tools in diese Kategorie, welche Ihnen die Einrichtung von Push-Notifications ermöglichen. Dies setzt nämlich die Erkennung der Device-ID voraus.


Was muss ich jetzt machen?

Zuerst stellen Sie fest, ob Sie auf Ihrer Seite Plug-ins oder Tools benutzen, welche Daten auf dem Gerät des Benutzers speichert. Dies passiert zum Beispiel mithilfe von Cookies. Ist dies nicht der Fall, überprüfen Sie, ob Daten ausgelesen und an Dritte übertragen werden.
Ist dies der Fall, müssen Sie für jedes Plug-in folgende Schritte durchgehen:
  • Kontaktieren Sie den Anbieter des Plug-ins und schließen Sie eine Vereinbarung mit ihm ab. Diese erfolgt gemäß Artikel 26 Absatz 1 DSGVO.
  • Lassen Sie sich vom Nutzer Ihrer Seite seine Einwilligung bestätigen. Achten Sie darauf den Anforderungen des DSGVOs zu entsprechen. Sie finden diese in Artikel 4, Absatz 11, Artikel 6, Absatz 1 und Artikel 7. Ferner muss der Nutzer vollständig über das Plug-in und seine Funktionsweise aufgeklärt werden.
  • Dies alles muss erledigt werden, bevor Sie mit der Datenverarbeitung beginnen. Sie erreichen dies mit einem Cookie-Overlay oder einer speziellen Landing Page.

Benutzen Sie nun weiterhin Tools, für die oben genannte Schritte notwendig sind, ohne die neuen Anforderungen erfüllen, können Besucher oder böswillige Mitbewerber rechtlich gegen Sie vorgehen. Im schlimmsten Fall erwartet Sie eine Geldbuße und eine Unterlassungserklärung, die Ihnen die Nutzung weiterführend untersagt.