Black Friday als Markenname – Darf man den Begriff noch verwenden?
„Black Friday“ ist Markenname
Black Friday. Ein Tag, den sich viele Schnäppchenjäger rot im Kalender markieren. Am 4. Freitag im November bieten Läden und Onlineshops Rabatte an. Oft sogar das gesamte Wochenende, bis um sogenannten Cyber Monday. Als Shopbetreiber sollten Sie sich diese Chance für höhere Absätze und Promotion natürlich nicht entgehen lassen. Aber Vorsicht! Seit Ende 2013 gibt es im deutschen Markenregister einen Eintrag für die „Black Friday“-Wortmarke. Inhaber dieser ist eine in Hongkong ansässige Firma namens Super Union Holdings, welche über die Black Friday GmbH in Wien Sublizenzen verkauft.
Firma verteilt Abmahnungen
Neben dem Verkauf von Sublizenzen verschickt die Firma auch Abmahnungen an andere, in denen neben Anwaltsgebühren im 4-stelligen Bereich auch Unterlassung gefordert wird, die Bezeichnung „Black Friday“ zu benutzen. Dies trifft vor allem Onlineshops, da diese leicht über Google gefunden werden können.
Das warf unter Händlern die Frage auf, ob dies überhaupt im Einklang mit deutschem Recht steht. Insgesamt 16 Unternehmen – darunter auch PayPal – stellten deshalb einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt, mit dem Sie um Löschung der Marke baten. Dem wurde im März 2018 auch zugestimmt. Eine Entscheidung, die allerdings aufgrund Berufung seitens Super Union Holdings noch nicht rechtskräftig ist. Momentan wird diesbezüglich noch vor dem Bundespatentgericht verhandelt.
Was nun?
Bis eine Entscheidung gefallen ist, ist die Marke weiterhin eingetragen. Es könnten mehrere Jahre ins Land gehen, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird. Deshalb sollten Sie vorerst davon absehen, den Begriff „Black Friday“ in ihrem Sale zu nennen. Wählen Sie stattdessen alternative Begriffe, mit dem Sie ihren Sale individuell benennen können. Stellen Sie aber sicher, dass diese nicht im Markenregister eingetragen sind und somit andere Marken verletzen würden.
Alternativ können Sie auch versuchen, den Begriff „Black Friday“ als beschreibenden Hinweis zu verwenden. Schreiben Sie zum Beispiel: „Große 25 %-Rabattaktion zur Feier des weltweiten Black Fridays“.
Sollten Sie diesen Tipps folgen, besteht für Ihre Rabattaktion kein Grund zur Sorge.
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