Homeoffice: Neuer Laptop und Co. Machen sich steuerlich bezahlt
Durch die Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer ins Homeoffice. Wenn Sie sich dafür noch ausstatten müssen, sollten Sie unbedingt die Rechnungen aufheben, denn das Finanzamt kann an den Kosten beteiligt werden.
Um von Zuhause die erforderliche Leistung abliefern zu können, brauchen Sie das passende Equipment wie Laptop und Smartphone, um auch für den ständigen Austausch zu sorgen. Nun erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin, dass das Ausstatten Ihrer Beschäftigten mit dem nötigen Equipment steuerfrei ist. Das Gerät bleibt aber dann im Eigentum des Arbeitgebers. Wenn Sie Ihre Ausrüstung privat aus eigener Tasche erneuern wollen, so können Sie diese steuerlich geltend machen, die beinhaltet auch neue Software, Zubehör und auch Reparaturen.
Bei Privatnutzung müssen Kosten aufgeteilt werden
Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass die gesamten Kosten der Werbungskosten dargestellt werden, durch die Nutzung des beispielsweise Tablets oder des Smartphones für ausschließlich berufliche Zwecke. Nutzen Sie die Geräte auch teilweise privat, so müssen die Kosten in einen privaten und beruflichen Teil aufgeteilt werden, dabei wird die Aufteilung von 50% Privatnutzung und 50% beruflicher Nutzung oft akzeptiert von den Finanzämtern.
Die Anschaffungskosten spielen auch eine wichtige Rolle. Beträgt der Betrag der Anschaffung unter 800€ netto (also 925€ brutto), so können die Ausgaben direkt als Werbungskosten beglichen werden. Jedoch überschreiten Computer oder Smartphones oft den genannten Betrag bei der Anschaffung, weswegen die Geräte über einen Zeitraum abgeschrieben werden können. Bei Computer beträgt die Dauer des Zeitraums in der Regel um die drei Jahre, bei Smartphones sogar eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren.
Abschreibung muss monatlich vorgenommen werden
Beispielsweise müssen Sie einen Computer, welchen Sie 2019 für 1500€ angeschafft haben und gänzlich beruflich nutzen, in der Steuererklärung für 2019, 2020 und 2021 jeweils 500€ absetzten. Nutzen Sie diesen Computer jedoch auch privat, so können Sie nur 50%, also 250€ pro Jahr abschreiben lassen. Ist dieser Computer erst im November 2019 gekauft worden, sp können Sie diesen auf der Steuererklärung für 2019 nur für zwei Monate abschreiben lassen. Denn die Abschreibung muss monatsweise vorgenommen werden, das müssen Sie unbedingt beachten.
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