Schutz für Onlinehändler durch neues Gesetz gegen Missbrauch von Abmahnungen

E-Commerce

Aufgrund von Bagatellverstößen leiden Unternehmen und Onlineshops unter kostenpflichtige Abmahnungen. Das neue Gesetz soll dies nun ändern und für Klarheit sorgen.

Um den Missbrauch von Abmahnungen zu unterbinden, hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf eines Gesetztes geeinigt. Wie CDU/CSU und SPD mitteilen, soll es sinnlose Abmahnungen verhindern, deren einziges Ziel das Verringern der Einnahmen ist.

Abmahnung per Serienbrief

Das Gesetz entsteht als Folge aus der Praxis, um mit Crawlern Webseiten automatisch nach Bagatellverstößen zu durchsuchen um dann per Serienbriefe eine hohe Anzahl an Abmahnungen raus zu schicken. Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD sagt, das „missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine ach wie vor ein großes Problem“. Besonders die kleineren Akteure sollen entlastet werden durch das neue Gesetz. Auch wenn es sich um vergleichsweise kleinen Verstöße handelt, müssen kostenpflichtige Abmahnungen fürchten, beispielsweise wegen DSGVO-Verstößen.

Verschärfte Regeln für Abmahnungen

Verschärfte Voraussetzungen sollen künftig grundsätzlich gelten. Wenn es sich um Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten handelt, wie beispielsweise falsche Angaben im Impressum, sollen für Mitbewerber der Anspruch auf Kostenerstattung wegfallen.

Für kleine Unternehmen soll die Stefen bei solchen einfachen Fällen sich auf 1.000€ beschränken. Einen Anspruch auf Kostenrückerstattung zur Rechtsverteidigung haben Opfer der missbräuchlichen Abmahnungen.

  Kein ausnutzen des Wettbewerbsrechts

„Das Wettbewerbsrecht darf nicht als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleiner Verstöße zur Kasse zu bitten“ sagt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

 

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